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FAQ Bereich

Mit welchen Geräten ist das Theben HEMS kompatibel?

Das Theben HEMS ist mit einer Vielzahl von Geräten kompatibel z.B Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Heizungssteuerungen und anderen Geräten, die in einem Heimenergiemanagementsystem integriert werden können. Wichtig ist, dass die Geräte eine Kommunikationsschnittstelle besitzen, die mit dem HEMS kommunizieren kann.

Welche Schnittstellen stehen zur Verfügung?

2x LAN (lokales Netzwerk, Modbus TCP, EEBus)

2x RS485 (Modbus RTU)

4 Relais (Schließer)

5 Digitale Eingänge

Kann ich variable Stromtarife nutzen?

Ja, mit dem Theben HEMS kannst du variable Stromtarife nutzen. Das System ist in der Lage, den Stromverbrauch an die günstigeren Zeiträume des Stromtarifs anzupassen und beispielsweise Geräte dann zu betreiben, wenn der Strompreis am niedrigsten ist.

Integriert sind Tarife von Tibber, aWATTar und die EPEX-Strombörsendaten (DE, LU)

Wer installiert ein HEMS?

Die Installation eines HEMS sollte durch einen qualifizierten Elektro-Fachbetrieb erfolgen, der Erfahrung mit der Integration von Home Energy Management Systemen hat. Das HEMS wird in der Regel an das Stromnetz und an andere relevante Geräte angeschlossen.

Gibt es monatliche / versteckte Kosten?

Nein – in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf entstehen keine monatlichen oder versteckten Kosten.
Sowohl die Nutzung der EPEX Strombörsendaten als auch der Prognosewetterdaten ist in diesem Zeitraum vollständig inkludiert.

Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Nutzung dieser optionalen Datenquellen bei Bedarf verlängert werden. Die EPEX-Strompreisdaten sowie die Prognosewetterdaten stehen dann als Zusatzoptionen zur Verfügung und können kostenpflichtig hinzugebucht werden – es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Verlängerung.

Ist ein Smart Meter Gateway zwingend erforderlich für die Funktion des HEMS?

Ein Smart Meter Gateway (SMGW) ist nicht zwingend erforderlich für alle Funktionen des HEMS, aber es ist notwendig, wenn du die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nach §14a EnWG umsetzen möchtest.

Funktioniert das Theben HEMS mit jedem Smart Meter Gateway?

Das Theben HEMS funktioniert grundsätzlich mit allen Smart Meter Gateways, die den Anforderungen des Marktes entsprechen.

Wie bzw. Wer richtet die Verbindung zwischen SMGW und HEMS ein?

Die Verbindung zwischen dem Smart Meter Gateway (SMGW) und dem HEMS wird in der Regel vom Installateur des HEMS oder einem qualifizierten Elektriker eingerichtet. Dabei werden die Kommunikationsprotokolle und Netzwerkeinstellungen konfiguriert, um eine reibungslose Kommunikation zwischen den Geräten sicherzustellen.

Ersetzt das HEMS die FNN Steuerbox?

Nein, das HEMS ersetzt nicht die FNN Steuerbox.

Das HEMS dient der Verwaltung und Optimierung des Energieverbrauchs und der Erzeugung innerhalb deines Hauses, während die FNN Steuerbox speziell für die Fernsteuerung und Regelung des Stromverbrauchs im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.

Muss ich als Hausbesitzer nachweisen, dass ich §14a EnWG umgesetzt habe?

Ja, als Hausbesitzer musst du nachweisen, dass du die Anforderungen von §14a EnWG umgesetzt hast, wenn du ein Smart Meter Gateway installierst und das HEMS nutzt. Dies betrifft insbesondere die Kommunikation mit dem Netzbetreiber zur Steuerung und Überwachung des Stromverbrauchs.

Mein Netzbetreiber hat mir eine FNN Steuerbox mit Relais eingebaut, kann ich mit dem HEMS die Relais der FNN Steuerbox abfragen?

Ja, das Theben HEMS kann die Relaisausgänge der FNN Steuerbox abfragen.

Das System verfügt über 5 digitale Eingänge, mit denen die Relais der FNN Steuerbox abgefragt werden können. Dadurch kannst du den Status der Relais überwachen und in das Energiemanagementsystem integrieren.

Wer installiert SMGW und FNN Steuerbox?

Das Smart Meter Gateway (SMGW) und die FNN Steuerbox werden in der Regel vom Netzbetreiber oder einem autorisierten Dienstleister installiert. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Installation den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Netzbetreibers entspricht.

Kann mir der Netzbetreiber den Strom nach §14a EnWG komplett abstellen?

Nach §14a EnWG kann der Netzbetreiber den Leistungsbezug nicht einfach abschalten, sondern nur in Form einer Dimmung regeln. Das bedeutet, dass bei Bedarf der Stromverbrauch reduziert werden kann, aber der Strom bleibt weiterhin verfügbar, jedoch in einer geringeren Menge. Dies geschieht zur Sicherstellung der Netzstabilität und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, wenn das Netz überlastet ist oder andere Engpässe bestehen. Eine vollständige Abschaltung des Stroms ist unter normalen Umständen nicht zulässig.

Wie lange darf der Strom vom Netzversorger gedimmt/ gedrosselt werden?

Die Dimmung darf max. 2 Stunden innerhalb von 24 Stunden betragen.

Was bedeutet der §14a EnWG?

Der §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) regelt die steuerbare Verbrauchseinrichtung im Niederspannungsnetz.

Konkret bedeutet dies:

  • Netzbetreiber dürfen Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen für Elektroautos oder Nachtspeicherheizungen) zur Entlastung der Stromnetze in ihrem Leistungsbezug zeitweise reduzieren (dimmen), aber nicht vollständig abschalten.
  • Im Gegenzug erhalten Verbraucher, die solche steuerbaren Geräte installieren, häufig einen reduzierten Netzentgelttarif (sogenannten „steuerbaren Verbrauchertarif“).
  • Technisch wird diese Steuerung durch ein Smart Meter Gateway und einer FNN Steuerbox umgesetzt.

Die Regelung nach §14a EnWG unterstützt somit die Netzstabilität und dient der besseren Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.

Was regelt der §9 EEG?

Der §9 EEG regelt die Drosselung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Er legt fest, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen) ihre Stromproduktion reduzieren müssen, wenn es aufgrund von Netzüberlastung oder anderen Gründen notwendig ist, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

In solchen Fällen kann der Netzbetreiber die Einspeisung drosseln, und die Betreiber erhalten keine Vergütung für den abgeregelten Strom. Diese Regelung dient der Sicherstellung einer stabilen Stromversorgung und der Vermeidung von Netzengpässen.

Die Drosselung kann über Rundsteuerempfänger oder FNN Steuerbox empfangen werden.

Warum gibt es diese gesetzlichen Regelungen (§14a EnWG und §9 EEG)?

Die gesetzlichen Regelungen wie §14a EnWG dienen dazu, die Netzstabilität zu gewährleisten und den Energieverbrauch in Zeiten hoher Netzbelastung zu steuern. Dadurch wird eine zuverlässige Energieversorgung sichergestellt, und gleichzeitig wird die Energiewende unterstützt, indem Lasten und Erzeuger flexibel angepasst werden können.

Wie lange dürfen noch Rundsteuerempfänger verbaut werden?

Rundsteuerempfänger dürfen noch bis zum 31. Dezember 2032 verbaut werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Anlagen, die eine Fernsteuerung benötigen, auf moderne Smart Meter Gateways umgestellt werden, die den Anforderungen des §14a EnWG entsprechen. Diese Frist ist Teil der gesetzlichen Regelungen zur Digitalisierung der Energiewende und dient der besseren Integration von erneuerbaren Energien sowie der verbesserten Steuerung und Überwachung des Stromverbrauchs.

Über die digitalen Eingänge des Theben EnergyManagers kann auch der Rundsteuerempfänger ins Home Energy Management System eingebunden werden. Es ist nicht zwingend ein SMGW bzw. eine FNN Steuerbox notwendig um den §14a EnWG umzusetzen. Bis Ende 2032 ist diese Lösung weiterhin erlaubt.

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